Neues aus dem Schulleben

Maskenpflicht wird ab 21.06. teilweise gelockert

18. Juni 2021

Die Inzidenzwerte gehen glücklicherweise weiter zurück. Nun werden auch bei der Maskenpflicht in der Schule Lockerungen möglich. Es darf natürlich weiterhin Maske getragen werden. Hier lesen Sie die genauen Vorgaben, in welchen Situationen die Maskenpflicht gelockert werden kann.

Folgende Regelungen gelten:

  • bei Inzidenz unter 50 entfällt die Maskenpflicht im Freien, also auf dem Schulhof.
  • bei Inzidenz unter 35 und keinem positiven, bestätigten Corona-Fall im Haus in den letzten 14 Tagen entfällt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen.

 

Weiterhin ist im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume verpflichtend eine Maske zu tragen.  
Auch die anderen Hygienevorschriften bleiben erhalten, wie die verpflichtenden Tests, Lüften usw. )Die anderen Hygienevorschriften bleiben ebenfalls erhalten. (z.B. Testen, Lüften,…)

Da wir im Moment alle Voraussetzungenerfüllen, können wir ab Montag, den 21.06. auf die Maskenpflicht in den Klassenzimern und auf dem Schulhof verzichten. Das ist natürlich gerade bei den aktuelen Temperaturen eine große Erleichterung. Bleiben wir weiterhin vorsichtig, dass uns diese Erleichterungen auch dauerhaft erhalten bleiben. 

Sollte ein Corona-Fall auftreten oder die Inzidenzen wieder ansteigen, dann müssten wir wieder zur Maskenpflicht zurückkehren. 

 

Hier der Brief aus dem Ministerium.

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