Neues aus dem Schulleben

Neue Corona-Verordnung Schule

16. Oktober 2020

Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung für die Schulen erlassen. Diese gilt ab sofort und fordert für steigende Infektionszahlen besondere Maßnahmen.

Hier informieren wir darüber.

In der neuen Corona-Verordnung Schule wird zunächst festgelegt, dass in Unterrichtsräumen zukünftig mindestens alle 20 Minuten zu lüften ist.
Bitte sorgen SIe dafür, dass Ihre Kinder entsprechend warme Kleidung dabei haben.

Wenn das Land die Pandemiestufe 3 ausruft, dann gelten noch weitere Maßnahmen in den weiterführenden Schulen: 

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf die Unterrichtsräume ausgeweitet, nicht aber auf den Sportunterricht. Bitte geben Sie Ihren Kindern darum unbedingt mehr als nur eine Maske mit in die Schule, um diese im Lauf des Tages auch wechseln zu können. 
  • Im Sportunterricht sind sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlic ist.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel Ausflüge, sind nicht mehr erlaubt. 

 

Hier noch ein ausführlicher Elternbrief.

 

Hier die Links zu den Verordnungen des Landes:

 

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