Über die genaue Durchführung und die Zuweisung von Plätzen ist zwar noch nichts bekannt. Um etwas in die Planung gehen zu könen, geben wir Ihnen hier bereits erste Informationen zur Notbetreung, so weit sie uns bekannt sind.
Eltern, die zwingend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Notbetreuung für die Zeiten, in denen nach den bisherigen Stundenplänen und Ferienregelungen Unterricht gewesen wäre.
Mögliche Gründe für eine Notbetreuung können sein: Berufliche Gründe, oder sonstige Gründe, wie beispielsweise schwer pflegebedürftige Angehörige.
Beachten Sie bitte dazu das Schreiben der Ministerin, sowie unsere Vorab-Abfrage, um in die konkrete Planung einsteigen zu können.
Dazu ein wichtiger Hinweis: Der Mensabetrieb wird ab dem 16.Dezember für dieses Jahr eingestellt.